Noch keine Steuererklärung 2020 abgegeben?
Keine Sorge: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung wurde um drei Monate verlängert.

Erstellt der Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe die Steuererklärung, so endet die Abgabefrist am 31.05.2022.

Übernehmen Sie die Erstellung Ihrer Steuererklärung selbst, so wird die Frist vom 31.07.2021 zum 31.10.2021 verlängert. Da dieses Datum aber auf einen Sonntag fällt, gilt der 01.11.2021.

Auch andere Fristen für

  • Verspätungszuschläge,
  • Vorabanforderungen,
  • Zinszahlungen und
  • Einkommensteuervorauszahlungen

werden entsprechend um ein Verlängerung von drei Monaten angepasst.

ACHTUNG! Haben Sie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Elterngeld oder Arbeitslosengeld über 410 Euro bezogen, so sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit und der Abgabe einer Steuererklärung finden Sie auf unserer Internetseite https://www.nehlert-weidner.de/kurzarbeit-und-steuererklaerung/

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