Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, Umsatzsteuererhöhung, Homeoffice-Pauschale, Erhöhung
der Grundfreibeträge: Der Jahreswechsel 2020/2021 bringt einige geänderte Gesetze und Regelungen mit sich.
Einen Überblick, welche Neuerungen am 1. Januar 2020 in Kraft treten, erhalten Sie hier:

Solidaritätszuschlag
Für sozialpflichtige Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 73.000 Euro fällt der Solidaritätszuschlag künftig weg. Höhere Einkommen bewegen sich innerhalb der Milderungszone. Hier fallen die Abgaben teilweise weg. Ab einem Bruttoverdienst von 109.000 Euro muss der Soli in voller Höhe von 5,5 Prozent weitergezahlt werden.

Umsatzsteuererhöhung
Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 gesenkt.
Ab dem 01.01.2020 wird der Regelsteuersatz wieder von 16 % auf 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 7 % erhöht. Hilfreiche Tipps zur Umsatzsteuererhöhung finden Sie auch in unserem Erklärvideo: https://www.nehlert-weidner.de/rueckkehr-zum-regulaeren-umsatzsteuersatz/

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag (Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen) steigt um 336 Euro auf
9.744 Euro
.

Home-Office-Pauschale
Bedingt durch die Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen von zu Hause aus. Die dadurch entstandenen Ausgaben können mit der Neuregelung leichter in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für jeden Tag im Homeoffice können fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr, angesetzt werden.  Die Summe wird jedoch auf die Werbungskosten von 1.000 Euro angerechnet.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes werden um jeweils 288 Euro erhöht. Eltern können dann 8.388 Euro pro Kind steuerlich geltend machen.

Kindergeld
Das Kindergeld steigt um 15 Euro im Monat pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind erhalten Eltern jeweils 250 Euro.

Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro pro Stunde. Bis zum 1. Juli 2022 soll dieser stufenweise
(ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab dem 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro) auf 10,45 Euro angehoben werden.
Ab Januar gilt eine Mindestausbildungsvergütung von 550 Euro pro Monat.

Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent. Für die ersten 20 Kilometer werden unverändert 30 Cent berücksichtigt. Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer zahlen, können für Fahrtwege ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Steueränderungen im Bereich des Ehrenamts
Die steuerfreue Übungsleiterpauschale wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht. Zudem wird der vereinfachte Spendennachweis bis 300 Euro (bisher 200 Euro) ermöglicht.
Die Einnahmengrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Für kleine Körperschaften wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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