Ob noch die abgesenkten oder schon wieder die üblichen Umsatzsteuersätze anzusetzen sind, hängt davon ab, wann die Leistung erbracht wurde. Beim Kauf im Geschäft ist das noch einfach. Aber wie ist es bei Lieferungen und langfristigen Verträgen? Das zeigt dieses Video anhand typischer Rechnungsbeispiele.
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