Ustumkehr

Dieses Video kann leider nur geladen werden, wenn Sie der Verwendung von Drittanbieter Cookies & Skripten zustimmen.

Sie haben zu einem früheren Zeitpunkt eine Auswahl zur Verwendung von Cookies & Skripten von Drittanbietern getroffen.

Klicken Sie hier um Ihre Auswahl zu ändern oder Ihre Zustimmung aufzuheben.

Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage ab 1.10.2014, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.

Die Teilen-Buttons können nur angezeigt werden, wenn Sie der Verwendung von Drittanbieter Cookies & Skripten zustimmen.

Sie haben zu einem früheren Zeitpunkt eine Auswahl zur Verwendung von Cookies & Skripten von Drittanbietern getroffen.

Klicken Sie hier um Ihre Auswahl zu ändern oder Ihre Zustimmung aufzuheben.

Cookies & Skripte von Drittanbietern

Diese Website verwendet Cookies. Für eine optimale Performance, eine reibungslose Verwendung sozialer Medien und aus Werbezwecken empfiehlt es sich, der Verwendung von Cookies & Skripten durch Drittanbieter zuzustimmen. Dafür werden möglicherweise Informationen zu Ihrer Verwendung der Website von Drittanbietern für soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und im Impressum.
Welchen Cookies & Skripten und der damit verbundenen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten stimmen Sie zu?

Sie können Ihre Einstellungen jederzeit unter Datenschutz ändern.