Aktuell arbeitet jeder vierte laut einer Befragung des Digitalverbandes Bitkom ausschließlich im Homeoffice. Das wären 10,5 Millionen deutsche Berufstätige. Weitere 20 Prozent (8,3 Millionen) arbeiten teilweise von zu Hause aus. Damit befindet sich fast jeder zweite in der Corona-Krisenzeit im Homeoffice. Auch nach der Pandemie wird der flexible Arbeitsort Thema bleiben.

Wie sich das Arbeiten im Homeoffice auf die Steuererklärung auswirkt, erfahren Sie hier:

Homeoffice-Pauschale

Im Jahressteuergesetz 2020 wurde die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen. Arbeitnehmer, die coronabedingt ins Homeoffice gewechselt sind, aber kein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, sollen für 2020 und 2021 von dieser Pauschale profitieren. Für jeden Tag im Homeoffice können fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr, in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das entspricht maximal 120 Tage, in denen von zu Hause aus gearbeitet wurde. Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit eingerechnet und gehört zu den Werbekosten.

Die Homeoffice-Pauschale ist profitabel, wenn mit den Homeoffice-Tagen und den sonstigen beruflichen Aufwendungen die 1.000 Euro Werbungskosten überschritten werden. Hierfür ist es ratsam, alle Homeoffice-Tage zu notieren sowie alle Rechnungen für aufgewendete Arbeitsmittel aufzubewahren, um sie absetzen zu können.


Das Häusliche Arbeitszimmer

Wer die entscheidenden Tätigkeiten für seinen Beruf im häuslichen Arbeitszimmer erledigt oder keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, kann die Kosten für sein Heimbüro steuerlich geltend machen. Das gilt für Selbstständige und für Angestellte. Aber das Finanzamt kontrolliert penibel, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erfahren Sie in folgendem Video, welche Voraussetzungen zu beachten sind und welche Kosten Sie genau absetzen können.

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