Zur Unterstützung der Familien, die aufgrund der Corona-Krise Einkommenseinbußen hatten, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket auf den Weg gebracht.

Demnach erhalten betroffene Eltern einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.

Diese Maßnahme des Corona-Hilfspaketes tritt ab dem 1. April 2020 in Kraft.

Was der Kinderzuschlag genau ist, wo dieser beantragt werden kann und alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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