Der April bringt einige neue Regelungen mit sich. Neben Maßnahmen in der Corona-Krise, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der schwierigen Zeit unterstützen sollen, gibt es auch weitere Gesetze im Bereich Luftverkehrssteuer und Mindestlohn im Baugewerbe, die in Kraft treten.
Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Neuregelungen zusammengefasst:
Notfall-Kinderzuschlag
Zur Unterstützung der Familien, die aufgrund der Corona-Krise Einkommenseinbußen hatten, erhalten einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Bisher galt als Berechnungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Ab 1. April reicht das Einkommen des letzten Monats für die Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Regelung gilt vorerst bis Ende September.
Berliner Humboldt-Universität bietet kostenlose Rechtsberatung
Ausgefallene Flüge, Erstattung von Tickets, Streit um die Miete: Verbraucherrechts-Berater der Berliner Humboldt-Universität bieten ab April auch kostenlose Ratschläge in der Coronakrise an. Angenommen werden Fälle mit einem Streitwert von bis zu 1000 Euro im Verbraucherrecht und bis zu 5000 Euro im Wohnraummietrecht, teilte die HU Verbraucherrechts-Stelle am Donnerstag mit. Interessierte könnten ihren Fall dann für eine Vorprüfung an die Adresse hclc@rewi.hu-berlin.de mailen. Das Team berate im Rahmen seiner Kapazitäten.
Im Service der HU-Rechtswissenschaften arbeiten Studierende, die von ausgebildeten Volljuristen geschult und unterstützt werden. Dadurch können sie erste berufliche Erfahrungen sammeln.
Steuern auf Flugtickets steigen
Die Luftverkehrssteuer wird zum 1. April angehoben.
Die Steuer für Flüge im Inland und in den EU-Staaten steigt von 5,53 Euro auf 13,03 Euro pro Person.
Auf der Mittelstrecke bis 6.000 Kilometer werden diese von 9,58 Euro auf 33,01 Euro angehoben.
Bei Langstreckenflügen ab 6.000 Kilometern sind dann 59,43 Euro statt bisher 17,25 Euro fällig.
Die Erhöhung wird sich voraussichtlich bei den Flugpreisen bemerkbar machen.
Mindestlohn im Baugewerbe steigt
Die Lohnuntergrenze im Baugewerbe wird zum 1. April erhöht. Demnach steigt der Mindestlohn für Hilfsarbeiten bundeseinheitlich von 12,20 Euro auf 12,55 Euro. Der Mindestlohn für Facharbeiter in den alten Bundesländern erhöht sich von 15,20 Euro auf 15,40 Euro, in Berlin von 15,05 Euro auf 15,25 Euro. In den neuen Bundesländern gibt es den Mindestlohn für Facharbeiter nicht.
Quellen: