Arbeitgeber haben die Möglichkeit bei vorübergehend schlechter Auftragslage Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Mit dieser Maßnahme ist eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter gewährleistet und Arbeitsplätze können gesichert werden.
Sie möchten wissen, wie sich die Kurzarbeit auf Ihr Gehalt auswirkt?
Mit Hilfe des Kurzarbeitergeld-Rechners erhalten Sie einen Überblick.
Alle aktuellen Corona-Regelungen sind berücksichtigt.