Die Bundesregierung hat am 06.04.2020 den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen. Demnach können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Kredit für Anschaffungen und laufende Kosten beantragen. Abgesichert wird der Kredit in Höhe von 100 % durch eine Garantie des Bundes.
Hier sind die wichtigsten Fakten:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern zur Verfügung.
- Das Unternehmen muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMF sowie des BMWi v. 6.4.2020 (il)