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Für elektronische Kassen gibt es ab 2020 neue Anforderungen. Auch die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist Pflicht.
Sie soll Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern und übernimmt die vollständige und fehlerfreie Übergabe von aufgezeichneten Daten.
Da es zu Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren kam, wurde die Nichtbeanstandungsregelung für die Umstellung in vielen Bundesländern, u. a. auch in Thüringen, vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert.
Laut dem Thüringer Finanzministerium müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt und dem Finanzamt angezeigt werden:
a) Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau der TSE verbindlich beauftragt.
oder
b) Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich, das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist lediglich gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Das kann formlos geschehen oder mithilfe eines Vordrucks, der auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums heruntergeladen werden kann.
Quelle: https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/