Die Finanzministerien Schleswig-Holstein und Thüringen haben steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen und einen entsprechenden Erlass der Landesregierung angekündigt.

Vereinfachte Stundungsmöglichkeiten

Aufgrund der durch das Coronavirus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hat das Finanzministerium am 13.3.2020 angekündigt, steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen zu ergreifen.

Anfang kommender Woche wird die Landesregierung einen Erlass unter anderem zur vereinfachten Möglichkeit von Steuerstundungen veröffentlichen. An den Nachweis der Stundungsvoraussetzungen unmittelbar und erheblich betroffener Steuerpflichtiger sollen keine strengen Anforderungen mehr gestellt werden. In der Regel kann in diesen Fällen auch auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

Geplantes Vorgehen

Abgestimmt wird ein bundeseinheitliches Vorgehen der Finanzbehörden der Länder. Steuerverwaltung soll schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.

Es liegt ein Schreiben des BMF im Entwurf an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, das steuerliche Erleichterungen von der Corona-Krise Betroffene Unternehmen vorsieht.

Quelle: NWB Datenbank, Finanzministerium Schleswig-Holstein Pressemitteilung vom 13.3.2020 sowie Finanzministerium Thüringen Pressemitteilung vom 13.3.2020 (ImA)

Bild: Freepik

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