Die Corona-Pandemie führt zu immensen wirtschaftlichen Problemen. Viele Branchen sind betroffen und rechnen mit hohen Umsatzverlusten und Liquiditätsengpässen. Für Betriebe und Selbstständige stellt dies ein enormes existenzielles Risiko dar. Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Krise vorgestellt.

Folgende Abstimmungen zur steuerlichen Liquiditätshilfe für Unternehmen wurden vom Bundesministerium der Finanzen eingeleitet:

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Zeitpunkt der Steuerzahlungen hinauszuschieben.

Was bedeutet das für Sie?
Sollte eine Steuerzahlung aufgrund vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht zahlbar sein, dann kann Antrag auf Stundung beim Finanzamt gestellt werden. Wird der Antrag stattgegeben, erlässt die Finanzbehörde einen Stundungsbescheid. Die Frist wird dann verschoben bzw. verlängert.

Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.

 Was bedeutet das für Sie?
Die Existenz der Unternehmen sind gefährdet, bei denen jetzt aufgrund der aktuellen Situation ein schwaches Jahr auf ein erfolgreiches folgt. Sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr geringer werden, kann das dem Finanzamt mitgeteilt werden. Durch die unkompliziertere und schnellere Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, verbessert sich die Liquiditätssituation.

Bis zum 31.12.2020 werden auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge verzichtet, wenn Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.

Sollte Sie eines dieser oben genannten Maßnahmen betreffen, melden Sie sich bei uns. Wir erstellen für Sie die entsprechenden Anträge und leiten diese an das zuständige Finanzamt weiter.

Quellen: NWB Datenbank, www.bmwi.de

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