Die Coroana-Krise trifft Selbstständige und Kleinstunternehmen schwer. Die Bundesregierung plant für sie ein umfassendes Hilfspaket und stellt dafür 40 Milliarden Euro zur Verfügung. 10 Milliarden Euro sollen als direkte Zuschüsse an betroffene Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, weitere 30 Milliarden Euro als Darlehen.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-krise-bundesregierung-will-40-milliarden-euro-fuer-kleinstunternehmen-bereitstellen-a-ca1f6b3f-8156-4258-a31b-ff335095c9f2

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat für die Thüringer Wirtschaft ein Hilfsprogramm angekündigt. Nach Tiefensees Angaben ist unter anderem ein Soforthilfeprogramm geplant, über das Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freiberufler einen einmaligen finanziellen Zuschuss erhalten können.

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen bis zu 5.000 Euro erhalten,
  • Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bis zu 10.000 Euro und
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro.

Allerdings sei hier noch eine Abstimmung mit dem Bund nötig, der ein ähnliches Programm angekündigt habe.

Außerdem soll die Thüringer Aufbaubank ihr Angebot von zinsverbilligten Darlehen ausweiten. Geplant ist eine Förderung durch langfristige Nachrangdarlehen, mit den Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis stärken können. Diese Darlehen sollen Laufzeiten von bis zu zehn Jahren haben und in den ersten Jahren tilgungsfrei sein. Und schließlich erwägt das Land auch die Bildung eines „Thüringen-Fonds“, über den vorübergehende Beteiligungen an strategisch wichtigen Unternehmen eingegangen werden können.

Mit den geplanten Maßnahmen sollen bereits bestehende Instrumente wie das Bürgschaftsprogramm und der Thüringer Konsolidierungsfonds ergänzt werden. Laut Tiefensee liegen derzeit beim Ministerium Anfragen von 25 Unternehmen auf Unterstützung vor. Diese hätten einen Umfang von 12,5 Millionen Euro. Damit seien die aktuell vorhandenen Mittel bereits ausgeschöpft.

Nach Tiefensees Angaben sind zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft kurz- und mittelfristig bis zu 1,5 Milliarden Euro notwendig.

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/index.html

An wen können Selbstständige und Kleinstunternehmen sich in Ihrer Notlage wenden und wo erhalten sie Unterstützung?
Hier ist eine Zusammenfassung:

Kurzarbeit beantragen:

Fehlende Aufträge führen zum Einbruch des Umsatzes. Die Mitarbeiter können nicht mehr in vollem Umfang beschäftigt werden.
Ist in einem Betrieb mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt und zehn Prozent der Angestellten sind von den Arbeitsausfällen betroffen, so kann Kurzarbeit beantragt werden – auch rückwirkend ab dem 1. März.
Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich 60 Prozent Ihres Nettolohns. Müssen sie Kinder versorgen, bekommen sie 67 Prozent des Nettolohns.


Steuerliche Entlastung:

Bund und Länder bieten derzeit für Selbstständige und Unternehmen folgende steuerliche Entlastungen:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Zeitpunkt der Steuerzahlungen hinauszuschieben.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Bis zum 31.12.2020 werden auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge verzichtet, wenn Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.


Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Beantragung der Maßnahmen.

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