Wenn Sie gelegentlich Geschäftspartner aus betrieblichen Gründen zum Essen einladen, können Sie 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe beim Finanzamt geltend machen.

Das Finanzamt prüft die Bewirtungskosten allerdings sehr genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Zudem benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg als Nachweis.

Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erhalten Sie in diesem Video:

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