Änderungen der KfW-Corona-Hilfe

Die KfW macht auf verbesserte Kreditbedingungen aufmerksam, welche ab dem 22.04.2020 für den KfW-Schnellkredit 2020, den KfW-Unternehmerkredit und den ERP-Gründerkredit gelten.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie kurz zusammengefasst:

KfW-Schnellkredit 2020

Bisher erhielt ein Unternehmen den KfW-Schnellkredit unter der Voraussetzung, dass es im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat. Ab sofort reicht es aus, wenn ein Gewinn im Jahr 2019 vorlag.

KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit

  • Die Kreditlaufzeit für Kredite bis 800.000 Euro wird von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht.
    Für die Rückzahlung des Kredits haben Sie somit länger Zeit.
  • Die Kreditlaufzeit für Kredite über 800.000 Euro wird von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
  • Es besteht ab sofort die Möglichkeit, statt einem Jahr nun zwei Jahre lang nur Zins zu zahlen.
    Ihre regelmäßige Belastung wird damit zu Beginn gesenkt.

Weitere Informationen zu den KfW-Corona-Hilfskrediten finden Sie auf der Internetseite der KfW.

 

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