Arbeitgeber haben die Möglichkeit bei vorübergehend schlechter Auftragslage Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Mit dieser Maßnahme ist eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter gewährleistet und Arbeitsplätze können gesichert werden.
Der Kurzarbeit-Abgaben-Rechner ermittelt anhand der Entgelt-Reduzierung die zu erwartenden Abgaben und die daraus resultierende Ersparnis für den Arbeitgeber. Alle aktuellen Corona-Regelungen sind berücksichtigt.